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26. August 2009

Angebot:

gemeinsamer Besuch der Innung zur Gebäudetechnik Messe nach Leipzig
in der Zeit vom 28. – 30.10.2009


26. August 2009

Erweiterung des Angebotes – Leihwerkzeuge

Neu: Solar – Befüllstation und Spülcenter


Tätigkeiten an Wärmepumpen und Klimaanlagen mit Eingriff in den Kältekreislauf

jetzt Sachkunde gemäß § 5 ChemKlimaschutz Verordnung

Der Absatz von Wärmepumpen und Raumklimageräten steigt weiter. Betriebe die Klimaanlagen, Wärmepumpen montieren und in Betrieb nehmen und dabei Tätigkeiten am Kältekreislauf mit fluorierten Treibhausgasen

gem. § 5 ChemKlimaSchutzV (vom 01.August 2008)

durchführen, müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Auch bereits geschulte praxiserfahrene

Betriebe mit einem „kleinen Kälteschein“ oder der Sachkunde gem. ChemOzeon müssen spätestens

bis zum 04.07.2009 den Sachkundenachweis nach ChemKlimaSchutzV ablegen.

Der Fachverband SHK Sachsen bietet Ihnen über die behördliche Beratungs-und Vertriebsgesellschaft mbH ab 2009 ein Seminar zu dieser Thematik an.

Ansprechpartner ist Herr Auerbach, Tel 0341 3582339



(v.l.)Dieter Grashoff, Vorsitzender des Prüfungsauschusses, und Obermeister Rudolph bei der Übergabe der Gesellenbriefe anlässlich der Gesellenfreisprechungsfeier am 19.02.2009 im Bachsaal des Altenburger Residenzschlosses. Insgesamt erhielten 15 Gesellen ihr Prüfungszeugnis als Anlagenmechaniker für Sanitär-Heizung Klima. Alle zu Prüfung angetretenen Lehrlinge haben ihre Prüfung bestanden.

Foto: HWK-Kühne

Strahlende Gesichter über ihr tollen Prüfungsergebnis. Astrit Shala, Abschlussnote 1,0 und Tom Tittman, Abschlussnote 1,5 (v.r.), sind die besten Absolventen aller Gewerke zu den Winterprüfungen 2009. Stolz sind auch ihre Ausbilder, die Innungsbetriebe Grashoff und Ripperger. Die Innung gratuliert herzlich.

Foto: HWK-Kühne

Altmeister Karl-Heinz Cziesla (m.) – langjähriger Vorsitzender unseres Gesellenprüfungsausschusses – erhält vom Vizepräsident der Handwerkskammer Wolfgang Jacob (l.) und Kreishandwerksmeister Bernd Reißmann (r.) aus Anlass des 50. Meisterprüfungsjubiläums zum Klempnermeister und zum Installateurmeister den „Goldenen Meisterbrief“. Herzlichen Glückwunsch von der Innung.

Foto: HWK-Kühne

 

Thüringen vereinfacht Vergabe öffentlicher Aufträge

Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge gelockert. Insbesondere wurden die Wertgrenzen für vereinfachte Ausschreibungen erhöht. „Damit können Land und Kommunen viele Aufträge schneller vergeben als bisher", sagte Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz am 9. März 2009 in Erfurt. „Ein größerer Teil der öffentlichen Mittel in Thüringen kommt der regionalen Wirtschaft damit direkt und ohne weitere Umwege zugute." Das betrifft nicht zuletzt das Konjunkturpaket II, im Rahmen dessen in Thüringen rund 423 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Geändert haben sich die Wertgrenzen für die vereinfachte Vergabe von Bauleistungen und von Dienstleistungen. Bei den Bauleistungen wurde der Auftragswert für sog. „freihändige Vergaben" von 20.000 Euro auf 100.000 Eur0, für „beschränkte Ausschreibungen" von 100.000 Euro (Hoch-/Tiefbau) bzw. 75.000 Euro (sonstiges Baugewerbe) auf generell 1 Million Euro angehoben. Bei den Liefer- und Dienstleistungen wurden die Auftragwerte von 13.000 Euro auf 100.000 Euro bei freihändigen Verfahren und von 40.000 Euro auf ebenfalls 100.000 Euro bei beschränkten Ausschreibungen angehoben.

Um die Transparenz der Vergaben zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wurde zugleich eine Veröffentlichungspflicht neu eingeführt. Bei Bauleistungen sind freihändige Vergaben ab einem Auftragwert von 50.000 Euro und beschränkte Ausschreibungen ab 150.000 Euro auf der Internetseite der Vergabestelle für die Dauer von mindestens einem Monat zu veröffentlichen. Für Liefer- und Dienstleistungen gilt Gleiches ab einem Auftragswert von 25.000 Euro, unabhängig von der Form der Ausschreibung.
Die Änderungen der sog. Vergabe-Mittelstandsrichtlinie sind mit der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger am 9. März 2009 in Kraft getreten. Die Änderungen gelten befristet bis zum 31.12.2010. (W.Krys)

 

 
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